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   LSG Sachsen, 22.03.2006 - L 1 KR 114/05   

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https://dejure.org/2006,17974
LSG Sachsen, 22.03.2006 - L 1 KR 114/05 (https://dejure.org/2006,17974)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.03.2006 - L 1 KR 114/05 (https://dejure.org/2006,17974)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. März 2006 - L 1 KR 114/05 (https://dejure.org/2006,17974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der verbleibenden Kosten für durchgeführte Behandlungen nach In-vitro-Fertilisationsbehandlung (IVF-Behandlung) in Verbindung mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI); Kostenerstattungsanspruch des Versicherten bezüglich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 13 Abs. 3 S. 1 § 27a Abs. 1 § 27a Abs. 3
    Kostenerstattung der Krankenversicherung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei privat krankenversicherter Ehefrau

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 11/03 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.03.2006 - L 1 KR 114/05
    Er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, die die Krankenkassen allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 KR 11/03 R - SozR 4-2500 § 27a Nr. 1, Rn. 10 m. w. N.).

    Es ist dann ggf. Sache des Ehegatten, bei seiner eigenen Krankenkasse bzw. privaten Versicherung oder Beihilfestelle die unmittelbar und ausschließlich seinen Körper betreffende Behandlung zur künstlichen Befruchtung geltend zu machen." (BSG, Urteil vom 22.05.2005 - B 1 KR 11/03 R - SozR 4-2500 § 27a Nr. 1, Rn. 17 - 20; Hervorhebung durch erkennenden Senat).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03

    Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.03.2006 - L 1 KR 114/05
    Das BSG hat mit dieser Entscheidung bewusst in Kauf genommen, dass in Anbetracht der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 03.03.2004 - IV ZR 25/03 - BGHZ 158, 166) in einer Konstellation wie der vorliegenden, in der der zeugungsunfähige Mann gesetzlich und die zeugungsfähige Ehefrau privat versichert ist, die Kosten für die Maßnahmen, die unmittelbar und ausschließlich am Körper der Ehefrau ausgeführt werden, von dem Ehepaar selbst getragen werden müssen, da in der zivilrechtlichen Rechtsprechung eine Kostenerstattung für diese Maßnahmen in dieser Konstellation abgelehnt wird.
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.03.2006 - L 1 KR 114/05
    Der gesetzlich versicherte Ehemann kann somit im Grundsatz alle zur extra-korporalen Befruchtung notwendigen medizinischen Leistungen mit Ausnahme der bei seiner Ehefrau vorzunehmenden Maßnahmen von seiner Krankenkasse verlangen (BSG, Urteil vom 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R - SozR 3-2500 § 27a Nr. 2).
  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 20/00 R

    Krankenversicherung - Zuzahlung - Eigenanteil - teilweise Befreiung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.03.2006 - L 1 KR 114/05
    Allerdings sei einzuräumen, dass die Ausführungen zur Rechtslage im Leitsatz des Urteils des BSG vom 03.04.2001 (B 1 KR 20/00 R) und in den Pressemitteilungen zum Urteil missverständlich seien.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2003 - L 5 KR 50/03

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.03.2006 - L 1 KR 114/05
    Etwas anderes lässt sich auch aus den von dem Kläger zitierten Urteilen des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2003 (L 16 KR 253/02 - VersR 2004, 260) und vom 23.10.2003 (L 5 KR 50/03 - Juris) herleiten, die einerseits vor den Entscheidungen des BSG vom 22.03.2005 ergangen sind, andererseits aber die Fälle gesetzlich versicherter Frauen und ihrer privat versicherten Ehemänner betrafen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2003 - L 16 KR 253/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.03.2006 - L 1 KR 114/05
    Etwas anderes lässt sich auch aus den von dem Kläger zitierten Urteilen des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2003 (L 16 KR 253/02 - VersR 2004, 260) und vom 23.10.2003 (L 5 KR 50/03 - Juris) herleiten, die einerseits vor den Entscheidungen des BSG vom 22.03.2005 ergangen sind, andererseits aber die Fälle gesetzlich versicherter Frauen und ihrer privat versicherten Ehemänner betrafen.
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